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Stromkennzeichnung 2020

Wie in jedem Jahr im November haben wir wieder die letzte Stromkennzeichnung der Stadtwerke Hamm veröffentlicht, denn nun liegen die Zahlen und Grafiken des Jahres 2020 vor. Die Positiven Werte überwiegen, ABER…

  • im Strommix 2020 ist mehr Atomstrom als im Vergleichsjahr 2019. Damals betrug der Anteil 6,31%, in 2020 lag er bei 7,50%, obwohl sich der Durchschnitt in Deutschland von 13,50 % auf 12,40 % verbessert hat!
  • Fossile Brennstoffe gehen erfreulicherweise zurück. Die Erneuerbaren stagnieren jedoch.
  • Mieterstrom 0,00%, wie auch deutschlandweit! Wahrscheinlich bedarf es viel mehr Nachkommastellen, um den Anteil Mieterstrom darstellen zu können.

Die Bundestagswahl wird sich für 2021 nicht bemerkbar machen. Aber werden wir ab 2022 sehen, dass sich etwas zum positiven hin verändert? – Ich bin gespannt. Die letzten Atomkraftwerke werden zum Ende des Jahres 2022 abgeschaltet. Ab 2023 könnte Atomstrom aus dem Import den Grauen Strom weiterhin verschmutzen. Wir müssen wachsam bleiben…

Informationen der Stadtwerke Hamm für 2020:

Stromkennzeichnung Stadtwerke Hamm 2020 | Quelle Stadtwerke Hamm
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2020 / Quelle Stadtwerke Hamm

 

Stromkennzeichnung Stadtwerke Hamm 2020 | Quelle Stadtwerke Hamm
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2020 / Quelle Stadtwerke Hamm

Grafik im Titel von Uli Mandel

Uli Mandel

Ab 2014 Gründer und Administrator des Klimabündnis Hamm (klimabuendnis-hamm.de); ab 2022 umbenannt in stadt-klima-wir.de ("Stadt.Klima.Wir!"). - Motto: "Taten, statt warten!“ oder "Auch ein Schritt zurück kann Fortschritt sein." - Wer in meinen Beiträgen Fehler findet, sollte sie nicht behalten. - Siehe Impressum....

2 Gedanken zu „Stromkennzeichnung 2020“

  1. Die Stromkennzeichnung ist leider irreführend und sagt kaum etwas über die Einkaufspolitik des jeweiligen Stromlieferanten aus:
    https://www.lichtblick.de/presse/lichtblick-aktuell-klare-stromkennzeichnung-statt-greenwashing/
    “Denn allen guten Willens zum Trotz erklärt das Strom-Etikett eben nicht, wie sich der Stromeinkauf des Versorgers zusammensetzt. Denn jeder Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, den über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Ökostrom anzugeben. Dadurch erscheinen auf jedem Strom-Etikett bis zu 60 Prozent EEG-Ökostrom – auch wenn der Versorger diesen Strom nicht für seine Kunden einkauft. Aus grauem Kohlestrom wird so auf dem Papier blitzsauberer Grünstrom.”

    1. Der Kommentar von Peter Silberberg ist absolut korrekt.
      Darum sind die jährlich aktualisierten Stromkennzeichungen, die von allen Stromlieferanten nach § 42 EnWG i. V. m. §§ 78 und 79 EEG erstellt und veröffentlicht werden müssen, wenig hilfreich. ODER vielmehr: Tragen zur Verwirrung der Verbraucher bei.
      Aber die Stromlieferanten sind hierbei nicht der richtige Adressat für (berechtigte) Kritik. Sondern der Gesetzgeber auf Bundesebene.

      Wer sich mit dem aktuellen Verfahren zur Berechung der Stromkennzeichnung auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich den Leitfaden des BDEW:
      https://www.bdew.de/media/documents/210801_Leitfaden_Stromkennzeichnung_2021.pdf

      Wer noch mehr verwirrt aber trotzdem daran interessiert ist, nur “echten” Ökostrom von “nachhaltigen” Anbietern zu beziehen, dem empfehle ich die Anbieterliste von utopia.de:
      https://utopia.de/ratgeber/oekostrom-tarife-vergleich/

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